Wanderer und Pensionäre weg von der Strasse!

Im Berufsverkehr im Stau zu stehen macht keinen Spass. Aber noch weniger Spass macht es, Verkehrsteilnehmer in den Zeiten des Berufsverkehrs auf der Strasse zu sehen, die nicht unbedingt dann unterwegs sein müssten.

Als Arbeitnehmer hat man keine grosse Chance, auszuweichen. Man muss gewisse Blockzeiten einhalten. Aber ich sehe immer häufiger zwischen 7.00 h und 9.00 h folgende Leute auf der Strasse:

  • Pensionierte: Ihres Alters wegen leicht zu erkennen. Verstopfen nicht nur unnötigerweise die Strasse, sondern fahren auch noch gefährlich unsicher und oft zu langsam, d.h. sind regelrechte Verkehrshindernisse
  • Asylbewerber: Ein Auto voll mit zwei fremdländisch aussehenden Herren und zwei bis drei Damen in Kopftüchern macht auch nicht gerade den Eindruck, auf dem Arbeitsweg zu sein…
  • Arbeitslose/Freizeitverkehr: Schwieriger vom restlichen Verkehr zu differenzieren. Aber das fröhliche Wandergrüppchen kann man immer noch an ihren Kleidern vom Berufspendler unterscheiden

Für all diese Leute sollte im Berufsverkehr am Morgen wie auch am Abend Fahrverbot gelten. Das würde die Strassen für den Berufsverkehr entscheidend entlasten. Der Rentner kann seine Einkäufe ja auch zwischen 10 Uhr und 15 Uhr machen, wenn die anderen am Arbeiten sind (-> was zudem auch die Warteschlange am Abend an der Kasse der Läden verkürzt). Und das Wandergrüppchen soll ruhig entweder früh raus oder dann halt gerade etwas später, nach dem Berufsverkehr.

Für einmal dürften mich da auch die Bahnpendler verstehen, dort scheint es das Problem ja auch zu geben, dass Leute, die nicht zwingend unterwegs sein müssten, den Berufspendlern die letzten Sitzplätze wegschnappen.

3 Antworten zu „Wanderer und Pensionäre weg von der Strasse!“

  1. Edi sagt:

    Lieber „gestresster“ Autofahrer!
    Auch wenn ich mich bwmühe, Ihre Argumente zu begreifen, habe ich Mühe mit Ihrer Diskriminierung.
    Ich bin 70 Jahre alt, habe im Berufsleben meine zweite Million Kilometer hinter mir. Ich kann den Frust verstehen! Aber: Auch Sie werden jeden Tag unweigerlich einen Tag älter und irgendwann sind auch Sie im von Ihnen gewünschten Morgekrn- und Abendverbot!
    Ich habe zu Hause eine unheilbar kranke Frau. Sie will Essen, trinken wie andere Leute. Also muss ich einkaufen gehen wenn die Läden öffnen und nicht erst, wenn die Cumulus- und Supercardfreaks ihre Wägeli gefüllt haben. Ich darf kochen, betten waschen usw. Dann möchte ich am Mittag gern gemeinsam mit meiner Frau mittagessen und nicht Ihrem Wunsch entsprechend im Coop ioder Migros sein!
    Also bitte lassen Sie Ihre ungehörige Diskriminierung

  2. autofahrer sagt:

    Nochmals: Es soll mit Garantie keine Diskriminierung sein. Nur Gleichberechtigung derjenigen, die den Zeitpunkt nicht frei wählen können, wann sie auf die Strasse müssen.
    Die Frage muss doch erlaubt sein, ob man denn wirklich zwischen 7.00 und 9.00 auf der Autobahn rund um Zürich unterwegs sein muss, um Mittagessen einzukaufen?
    Ja, auch ich werde älter. Und gerade im Alter würde ich soviel Rücksicht auf die arbeitende Bevölkerunge nehmen, dass ich zwischen 9.00 und 10.00 einkaufen ginge, oder am Vortag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr. Und ich würde in einem Laden in der Nähe einkaufen, um nicht unnötig Verkehr zu verursachen.

  3. karlo sagt:

    Wer weit von Einkauf und Arbeitsplatz entfernt wohnt, muss halt dies in Kauf nehmen.
    Genauso wie andere Lärm, Verkehr, Gefahren, höhere Miete etc. in Kauf nehmen, dafür kurze Wege haben und mit der gewonnenen Zeit und Nerven lieber etwas Sinnvolleres anfangen.

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